Pflegeschule Gronau
St. Antonius-Hospital Gronau GmbH
Akademisches Lehrkrankenhaus der
Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
Möllenweg 22
48599 Gronau (Westf.)

Tel.: 02562 915-1703
Fax: 02562 915-1555
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Infos A-Z

Infos A-Z

Mit dem Pflegeberufegeesetz von 2018 sind insbesondere die vorbehaltenden Tätigkeiten von Pflegefachkräften in den Fokus gerückt. Diese sind erstmals gesetzlich verankert und sollen der Qualität der Pflege dienlich sein: Zu den vorbehaltenen Tätigkeiten einer Pflegefachfrau/eines Pflegefachmannes gehören:

  • die Erhebnung und Feststellung des indivudellen Pflegedarfes
  • die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses
  • die Analyse, Evalutaion, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege

Ausbildungsziel:

  • Selbstständige, umfassende und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Pflegeseetings
  • Durchführen von präventiven, kurativen, rehabilitativen, palliativen und sozialpflegerischen Maßnahmen
  • Erhaltung, Förderung, Wiedererlangung und Verbesserung der physischen und psychischen Situation
  • Beratung und Begleitung in allen Lebensphasen
  • Handeln nach evidenzbasierten Erkenntnissen

So werden unsere Auszubildenden in die Lage versetzt, folgende Aufgaben selbstständig auszuführen:

  • Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfes
  • Planung der Pflege
  • Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses
  • Durchführung und Dokumentation der Pflege
  • Analyse , Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege
  • Beratung von zu pflegenden Menschen
  • Erhaltung, Wiederherstellung, Förderung, Aktivierung und Stabilisierung der Fähigkeiten des zu pflegenden Menschen
  • Einleitung lebenserhaltenden Maßnahmen und Maßnahmen der Krisen- und Kathastrophensituationen
  • Beratung von anderen Berufsgruppen und Angehörigen
  • Durchführung von ärtzlich angeordneten Maßnahmen
  • Zusammenarbeit im interdisziplinären Team

Mit dem Pflegeberufegesetz von 2018 ist in NRW die Ausbildung zur Pflegefachassistenz seit dem 01.01.2021 als einjährige, generalistische Ausbildung neu geregelt worden. Dies bedeutet, dass die Pflegehelferberufe in der Altenpflege und Krankenpflege zum Beruf der Pflegefachassistenten zusammengeführt worden sind. Damit haben Pflegefachassistenten nach der Ausbildung die Möglichkeit in allen Settings zu arbeiten, in denen professionelle Pflege angeboten wird.
Pflegefachassistenten unterstützen Pflegefachpersonen bei den täglichen Aufgaben. Dabei führen Sie die Anordnungen der Pflegefachpersonen fachgerecht unter Aufsicht durch und dokumentieren die durchgeführten Maßnahmen. Ebenso geben Sie erforderliche Informationen an die verantwortlichen Pflegefachpersonen weiter. Sowohl bei der Gesundheitsförderung als auch der Versorgung und Begleitung von Menschen mit pflegerischem Unterstützungsbedarf sowie deren Angehörigen beziehungsweise nahestehenden Bezugspersonen wirken Pflegefachassistenten mit. Stets werden bei allen Handlungen in der Pflege die unterschiedlichen Pflege- und Lebenssituationen sowie Lebensphasen und die Selbstständigkeit und Selbstbestimmung der Menschen berücksichtigt.
Mit der einjährigen Ausbildung sollen Pflegefachassistenten u.a. folgende Aufgaben übernehmen:

  • pflegen und begleiten von Menschen aller Altersstufen in stabilen Pflegesituationen, unter Anleitung und Aufsicht auch in schwierigen Pflegesituationen
  • unterstützend Mitwirken bei Erstellung der Pflegeplanung
  • zu pflegende Menschen bei der eigenständigen Lebensführung unter Einbeziehung von Angehörigen unterstützen
  • beobachten der Gesundheitslage von Pflegebedürftigen
  • erheben von medizinischen Messwerten
  • interdisziplinär mit anderen Institutionen und Berufsgruppen zusammenarbeiten
  • Kommunikation und Beziehungsgestaltung mit allen am Prozess beteiligten Personen und Berufsgruppen
  • einfache physikalische Maßnahmen durchführen (z.B. Wadenwickel anlegen)
  • unter Anleitung und Aufsicht bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachsorge ärztlich veranlasster diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen mitwirken

 

Vollzeit 3 Jahre (oder 1 Jahr als Pflegefachassitent*in)

Als Pflegefachfrau/-fachmann: 1. April und/oder 1. September 

Als Pflegefachassistent*in: 1. August 

38,5 Stunden pro Woche (Wochenstunden, Schichtdienst)

Die Arbeitskleidung in den unterschiedlichen Settings variiert. Folgende Settings finden Sie während Ihrer Ausbildungszeit:

Krankenhaus

Üblich ist Dienstkleidung (weiße Hose und Kasack mit kurzen Ärmeln), die chemo-thermisch gereinigt werden muss. Die Reinigung erfolgt durch eine Wäscherei für das Krankenhaus. Zudem sollte die Dienstkleidung Bewegungsfreiheit erlauben, die die Pflegenden bei Tätigkeiten wie der Lagerung von Menschen nicht behindern. Sie sollte im Allgemeinen weit, elastisch und luftdurchlässig sein. Die Arbeitskleidung ist spätestens jeden 2. Tag und bei sichtbarer Verschmutzung zu wechseln.

Anzumerken ist, dass Kasacks in hellen Farbwen eine freundlichen Eindruck machen und wie allgemein bekannt ist, zählt oft schon der erste Eindruck bei jeglichen Begegnungen der Menschen.

Selbstverständlich gehört ein professionelles und gepflegtes Erscheinungsbild zur Personalhygiene.

Zur Dienstkleidung gehören ebenso die Schuhe, die vorne und hinten geschlossen sein müssen, die rutschhemmend und abwaschbar bzw. desinfizierbar sind und die einen festen Stand bieten.

In Umkleidekabinen vor Ort wechseln die Mitarbeiter ihre Kleidung vor und nach ihrem Dienst.

Ambulante Pflege

In der Ambulanten Pflege werden Klienten in ihren eigenen Räumlichkeiten versorgt. In diesem Setting dient der Kasack als Dienstkleidung. Schuhe sind wie im Setting Krankenhaus gefordert.

Altenpflege

In den Seniorenhäusern leben die Bewohner in ihren eigenen Räumlichkeiten und damit ist in diesen, wie in der Ambulanten Pflege, ein Kasack als Dienstkleidung angebracht.

 

Im Krankenhaus, in der Ambulanten Pflege und in der Altenpflege steht Arbeitssicherheit und Hygiene an erster Stelle. Sie werden in alle relevanten Bereiche eingearbeitet und zum Teil Ihr Berufsleben lang weitergebildet.

Die St. Antonius-Hospital Gronau GmbH ist mit über 1.600 Mitarbeitenden größter Arbeitgeber in Gronau. Zum Gesamtunternehmen gehören das St. Antonius-Hospital mit 11 Fachkliniken und mehreren Fachzentren, vier stationäre Altenhilfeeinrichtungen mit zwei Tagespflegen, eine Ambulante Pflege, ein Gesundheitszentrum, das Versorgungszentrum MVZ Vita Gronau mit mehreren angeschlossenen Praxen und ein Ambulantes Physiocenter.
Die GmbH ist in Trägerschaft der Kirchengemeinden St. Antonius und St. Agatha in Gronau und Epe.

Pflegefachfrau/Pflegefachmann

Nach der Ausbildung sind die Chancen auf dem Arbeitsmarkt für Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner sehr groß!

An unserer Schule wird regelmäßig mit digitalen Medien gearbeitet.

  • Stationäre Akutpflege: Stationen im St. Antonius-Hospital
  • Stationäre Langzeitpflege: Wohnbereiche im St. Antonius-Stift, im Dorotheenhof, im St. Agatha-Domizil, im Katharinen-Stift
  • Ambulante Pflege: In der St. Antonius GmbH, im Bildungswerk Ahaus Wessum
  • Pädiatrieeinsatz: Neugeborenenzimmer im St. Antonius-Hospital, im Wittekindshof Gronau
  • Psychiatrische Pflege: im Lukas-Krankenhaus Gronau

Jährlich angebotene interne Fortbildungen sind für alle Mitarbeiter.

Der Unterricht in der Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann gliedert sich in den theoretischen Unterricht und den fachpraktischen Unterricht. Während  Auszubildende im Theorieunterricht Fachwissen mit unterschiedlichen Methoden lernen, haben sie im fachpraktischen Unterricht die Möglichkeit, sich Pflegehandlungen im geschützten Raum anzueignen. Hierzu werden Pflegesituationen simuliert, so dass die Auszubildenden Handlungen einüben können und ihre beruflichen Handlungskompetenzen auf- und ausbauen können.

Die Auszubildenden werden so ausgebildet, dass sie nach der Ausbildung als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann in der Lage sind, in allen erdenklichen Settings mit Menschen aller Altersstufen zu arbeiten. Pflege findet nicht nur im Krankenhaus statt, sondern auch in Seniorenheimen, im Privaten, in Wohnstätten, in Schulen, in anderen Medizinischen Zentren, in Hospizen.

In jeder Ausbildung gehört es dazu, den Unterrichtsstoff vor- und/oder nachzubereiten, um Unterrichtsinhalte zu festigen. Neben den Vor- und Nachbereitungen liegt es im Ermessen der Pädagogen den Unterrichtsstoff durch Hausaufgaben zu festigen oder im Sinne der Methode "Flipped Classroom" vorbereitend Inhalte aufbereiten zu lassen. Solche Hausaufgaben fördern die Selbstständigkeit im Lernprozess und ermöglichen eine Selbstreflexion, inwieweit Inhalte verstanden sind und damit in Praxisphasen umgesetzt werden können. Explizit erteilte Hausaufgaben werden im Rahmen der Unterrichtszeiten berücksichtigt.

Ein interdisziplinäres Team aus Pflegekräften, Medizinern, Physiotherpeuten, Logopäden, Wundmanagern, Sozialarbeitern und vielen anderen Berufsgruppen erfordert ein konstruktives Miteinander, um die bestmögliche Versorgung des Patienten/der Bewohner/der Klienten zu erreichen. In diesem Kontext wird deutlich, dass neben der Fachkompetenz die kommunikative Kompetenz von Bedeutung ist. Durch das Zusammenführen und Ineinandergreifen mehrerer Teilaspekte aus verschiedenen Professionen zu einem gemeinsamen Ziel, wird das Wohlergehen des zu pflegenden Menschen angestrebt.

Lukas-Krankenhaus, Caritas Bildungswerk Ahaus/Wessum, St. Elisabeth Hospiz Stadtlohn, Wittekindshof Gronau

  • Kann stationär sein, dann befindet man sich in Seniorenheimen, in denen die Menschen wohnen, jedoch in ihrem täglichen Leben Unterstützung unterschiedlicher Ausprägung benötigen. Deshalb wird in diesem Kontext von Bewohnern gesprochen. Die Menschen im Seniorenheim sind sozusagen in ihrem eigenen Zuhause. Bei der teilstationären Betreuungsmöglichkeit wird täglich bzw. mehrmals wöchentlich die Einrichtungen der Tagespflege besucht, um einen Teil des Tages hier zu verbringen.
  • Kann ambulant sein: Dann leben die Menschen zu Hause und werden bei bestimmten Bedürfnissen über Jahre hinweg durch Pflegekräfte vom ambulanten Dienst betreut und unterstützt.

Ist in jedem Beruf angebracht und erst recht in dem von professionell Pflegenden. Eine stetige evidenzbasierte Pflege ist unerlässlich. So werden unsere Auszubildenden bereits während ihrer Ausbildungszeit hierzu angeleitet und geschult.

Auch nach der Ausbildung halten sich Pflegefachkräfte stets auf dem neuesten Stand, um den Beruf ausüben zu können und ihrer Durchführungsverantwortung nachzukommen. Lebenslanges Lernen unf Eigenregie oder in Fortbildungen, die vom Arbeitgeber gefördert werden, gehört zum Beruf der Pflegenden dazu und ist bereits in der Ausbildungszeit verankert.

Ein Mindestalter wird zwar gesetzlich nicht vorgeschriebe, wir setzen jedoch in der Krankenpflege ein Alter von 17 Jahren voraus. Wer möchte, kann gerne bis dahin die Zeit bei uns durch ein Jahrespraktikum, Freiwilliges Sozials Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst überbrücken. 

Zu beachten ist, dass bei Auszubildenden unter 18 Jahren das Jugendarbeitsschutzgesetz greift, wodurch es für minderjährige Auszubildende beispielsweise zu abweichenden Pausenregelungen kommt.

An den Pflegeschulen ist es üblich von Unter-, Mittel und Oberkurs zu sprechen. Mit Mittelkurs werden die Klassen bezeichnet, die sich im 2. Ausbildungsjahr befinden.

Während der Ausbildung sind ab der 2. Hälfte des 2. Ausbildungsdrittels 80 Stunden im Nachtdienst abzuleisten.

Dorothea Orem war eine US-amerikanische Krankenschwester, Pflegepädagogin und Pflegetheoretikerin, die das sogenannte „Selbstpflegekonzept" erprobt und im Jahre 1971 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht hat. In diesem Zusammenhang spricht man auch vom Pflegemodell nach Orem.

 

Pflegefachfrau/-fachmann: mindestens 2.500 Stunden

Pflegefachassistent*in: mindestens 950 Stunden

Die Pflegeschule Gronau steht und lebt mit ihren Auszubildenden und mit ihren Lehrkräften. Die Lehrkräfte sind ein Team aus 5 Personen.
In der Pflegeschule wird der theoretische Inhalt für die Ausbildung vermittelt.

In Praxisbegleitungen werden unsere Auszubildenden von den Lehrkräften in ihren Praxiseinsätzen besucht.

6 Monate ab Ausbildungsbeginn

Wechselnde Arbeitsschichten:

  • Frühschicht ab 6 bis 14 Uhr
  • Spätschicht ab 13 bis 21 Uhr
  • Nachtschicht ab 20 bis 7 Uhr
  • Entlohnung durch Zulagen und Ausgleichstage

Pflegefachfrau/-fachmann: 2.100 Stunden in 3 Jahren

Pflegefachassistenz: 700 Stunden in einem Jahr

Die Ausbildung gliedert sich in Theorieblöcke und Praxisblöcke. In den Theorieblöcken haben die Auszubildenden ausschließlich Unterricht in der Schule. In den Praxisblöcken sind unsere Auszubildenden ausschließlich in ihren Praxiseinsätzen.

Unterrichtszeiten sind verbindliche Arbeitszeiten. Der Unterricht findet in Blockphasen statt und verteilt sich auf die Woche wie folgt:

  • Montag bis Donnerstag von 8 bis 15 Uhr
  • Freitags von 8 bis 13 Uhr bzw. 14.15 Uhr

Entsprechend den Tarifvorgaben der AVR Caritas stehen unseren Auszubildenden jährlich 30 Tage Urlaub zu. Der gesamte Urlaub wird vor Beginn der Ausbildung durch die Pflegeschule festgelegt. Der erste Urlaub wird nach 6 Monaten, am Ende der Probezeit, geplant.

Schülerinnen und Schüler des Unterkurses befinden sich im 1. Ausbildungsjahr.

Ausbildungsvergütung nach Tarifvertrag AVR (Caritas) – Stand: März 2024

  • Im ersten Ausbildungsjahr 1.340,69 Euro brutto
  • Im zweiten Ausbildungsjahr 1.402,07 Euro brutto
  • Im dritten Ausbildungsjahr 1.503,38 Euro brutto
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